Links und Hinweise zu CORONA


Stand 01.04.2022
Liebe Eltern,
zur neuen Corona Verordnung Schule haben wir Informationen vom Kultusministerium zu den Vorgaben ab dem 04.04.2022 erhalten:

Die Maskenpflicht entfällt für alle Personen auf dem ganzen Schulgelände. Natürlich ist es möglich die Maske freiwillig weiter zu nutzen und wird nach Mitteilung des Kultusministeriums auch weiterhin generell empfohlen.

Die Testpflicht bleibt unverändert bis zu den Osterferien (13. – 24. April 2022) bestehen. Montag und Mittwoch sind Testtage.  Auch die Befreiung von der Testpflicht mit den entsprechenden Dokumenten ist weiter möglich.

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse oder Gruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Die Kohorten-Pflicht ist aufgehoben.

Zutritts- und Teilnahmeverbote
ist zukünftig auf Personen begrenz die der Testpflicht nicht nachkommen. Absonderungspflichtige haben weiterhin keinen Zutritt zur Schule.

Sollte Ihr Kind positiv getestet sein, müssen Sie uns dies nach wie vor mitteilen.



Stand 21.03.2021: Aktuelle Test und Quarantäneregeln
Bitte informieren Sie sich auch hier:
Corona-Informationen des Gesundheitsamts / Landratsamt Enzkreis

Informationen des Kultusministeriums vom 05.01.2022
Liebe Eltern,
zuerst für Sie alle ein gesundes, hoffnungsvolles und gutes neues Jahr 2022.
Bitte beachten Sie zum Unterrichtsbeginn nach den Weihnachtsferien die Hinweise des Kultusministeriums auf folgender Seite:
Kultusministerium – Übersichtsseite Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (km-bw.de)

Zum Schuljahresbeginn am 13.09.2021

Liebe Eltern,
für das neue Schuljahr 2021/2022 und den Start am Montag wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern alles Gute! Wir hier in der Schule freuen uns schon alle riesig auf Ihre Kinder am Montag.
Damit wir hier in unserer Schule auch weiterhin möglichst gut geschützt sein können, müssen die bisherigen Hygienemaßnahmen auch weiterhin konsequent befolgt werden. Bitte sprechen Sie hierüber auch mit Ihren Kindern.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auch unter: Kultusministerium – Infoschreiben (km-bw.de)
– Es gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht, außer im Sportunterricht. Wichtig ist deshalb: Es muss eine medizinische Maske mitgebracht werden! Im Freien darf die Maske abgesetzt weder, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
– Händedesinfektion beim Betreten des Schulgebäudes.
– Weiterhin gilt bis zum 27.09.2021 zweimal wöchentlich Testpflicht (Selbsttest). Ab 27.09.2021 bis zu den Herbstferien schreibt das Kultusministerium eine 3-malige Testpflicht pro Woche vor. Geimpfte und genesene Personen können sich selbst testen.
– Bei Verstoß gegen die Masken- oder Testpflicht besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot zur Schule. Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht ohne ärztliches Attest gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht. Schülerinnen können auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, die bestätigt, dass im Falle einer Covid-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die/den Schülerin oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu rechnen ist.
– Bei einer positiven Selbsttestung eines Kindes in der Schule, werden Sie (alle Eltern der Klasse) von der Schule anonymisiert informiert. Für alle weiteren Kinder in der Klasse gilt weiterhin Klassenunterricht sowie eine tägliche
Testung an den folgenden 5 Unterrichtstagen.

Ihnen allen und Ihren Kindern wünsche ich nun ein schönes Wochenende.
Und am Montag einen fröhlichen und spannenden ersten Schultag im neuen Schuljahr.

Markus Oppermann

Im Juli 2021

Gruß zum Schuljahresende und Informationen zum Beginn des neuen Schuljahres
Liebe Eltern der Klassen 1-3 (4 und 10 , auch wenn hier nur Teile gültig sind J)

Das Schuljahr 2020/2021 wird uns ganz sicher aus unterschiedlichen Betrachtungen in Erinnerung bleiben.
Corona hat uns immer begleitet und trotz vielerlei, immer wieder neuer Richtlinien konnten wir an der Schanzschule dennoch eine gewisse Stabilität geben. Wir sind im Rückblick dankbar und froh um die Entscheidungen des Klassenlehrerunterrichts über weite Strecken wie auch die Selbsttestungen im Klassenverband.
Ebenfalls weitreichend ist die nun endgültige Verabschiedung von unserer Werkrealschule. Am vergangenen Freitag haben wir in einem sehr feierlichen Rahmen (auch mit ein paar Tränen) unsere letzten Schüler „unsere Großen“ der Werkrealschule Klasse 10 entlassen. Ihr wart tolle Schülerinnen und Schüler!
Ab dem kommenden Schuljahr ist die Schanzschule also nun eine reine Grundschule.

Unser ganz besonderer Dank gilt Ihnen allen. Sie als Eltern und Elternvertreter*innen haben sicherlich das Unmöglich möglich gemacht und Ihre Kinder in dieser extrem schwierigen Zeit nach allen  möglichen Kräften unterstützt. Herzlichen Dank!

Am kommenden Mittwoch, 28.09.2021 ist nun der letzte Schultag in diesem Schuljahr mit den Zeugnisausgaben.

Erster Schultag im neuen Schuljahr ist der 13.09.2021

Unterricht an diesem Tag ist für die Klassenstufe 2 und 4 von 8:30 Uhr -12:10 Uhr


Bitte geben Sie an diesem Tag das unterschriebene Zeugnis  wieder mit zur Schule!
eventuell angepasste Unterrichtszeiten finden Sie auf unserer Homepage oder erhalten sie schriftlich am ersten Schultag im neuen Schuljahr.

Eventuell benötigen wir eine erneute Einverständniserklärung zu den beaufsichtigten Selbsttestungen der Kinder an unserer Schule.

Das Kultusministerium hat zum Beginn des Unterrichts im kommenden Schuljahr ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Hier wird weitgehend eine normale Unterrichtssituation beschrieben (siehe auch unsere Homepage).

Gleichzeitig wird es in den beiden ersten Wochen des neuen Schuljahres eine allgemeine Maskenpflicht an allen Schulen geben.

Wichtige Informationen finden Sie unter 
www.km-bw.de
und auf der Homepage der Schanzschule 
www.schanzschule.de

Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir nun vor allem erholsame Ferien und einen schönen Sommer  – bleiben Sie gesund, bis wir uns im September wieder sehen!

Herzliche Grüße
Markus Oppermann, Martin Hesselschwerdt  und das Kollegium der Schanzschule


Eckpunktepapier Grundschule zum neuen Schuljahr Stand 21.07.2021

Stand 28.06.2021:
Bitte beachten Sie die folgenden Neuerungen:

Zweite Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen
(Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule)
Vom 26. Juni 2021 unter:
Kultusministerium – CoronaVO Schule (km-bw.de) finden Sie die aktuellen Maßnahmen.

Elternbrief 03.06.2021
zum Unterrichtsstart für alle Kinder nach den Pfingstferien

Elternbrief vom 19.05.2021
Wie geht der Unterricht nach den Pfingstferien weiter?
Möglichkeit 1 : Wechselunterricht (Inzidenz <165)
Möglichkeit 2: Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen (Inzidenz < 100)
Die Masken- und Testpflicht bleibt in jedem Fall erhalten.
Bitte beachten Sie die Informationen der Klassenlehrer*innen bzw. die aktuellen Informationen hier auf der Homepage.
Für Sie alle und Ihre Kinder wünschen wir schöne und erholsame Pfingstferien!

Lesen Sie bitte zum Unterrichtsstart den Brief der Schule hierzu :

Elternbrief vom 23.04.2021

„ Schulbetrieb im Stadtkreis Pforzheim
Der Stadtkreis Pforzheim liegt bereits 3 Tage in Folge über dem neuen Grenzwert von 165…
Gemäß der geplanten Corona-Verordnung erfolgt damit zwingend ab Montag, den 26.04.2021 Fernlernen.“

Elternbrief vom 15.04.2021

Einverständniserklärung zum Selbsttest

Testanleitung

Elternbrief Stand: 26.03.2021

Stand: 19.03.2021
Schreiben des Kultusministeriums zur Maskenpflicht an Grundschulen.
Bitte informieren Sie sich weiter unter:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Stand: 19.03.2021
Geplante Maskenpflicht an Grundschulen ab Montag
Liebe Eltern,
ganz sicherlich haben Sie über die Presse von der Maskenpflicht an Grundschulen gehört.
Die Landesregierung plant für Freitag (heute) die Verkündung einer neuen Corona-Verordnung.
Hierin soll die Maskenpflicht an Grundschulen beschrieben werden. Hierüber wurden die Schulen in einer Vorabinformation durch das Staatliche Schulamt Pforzheim benachrichtigt.
„An Grundschulen wird für alle Schüler*innen und Lehrkräfte eine Maskenpflicht eingeführt.
Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. Alle Personen müssen dann (mindestens) medizinische Maske tragen.“
Entsprechend dieser Mitteilung scheint es richtig und angezeigt, dass Sie Ihrem Kind bereits am Montag eine entsprechende Maske mit in die Schule geben.
Diese Regelung für unsere Schule gilt solange keine weiteren Vorgaben des Kultusministeriums vorliegen. Im anderen Fall werden wir Sie über entsprechende Änderungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Oppermann und Martin Hesselschwerdt

Stand: 12.02.2021
Auf der Grundlage zur Schulöffnung in Baden-Württemberg zum 22. Februar 2021 wird der Präsenzunterricht wie im Elternschreiben dargestellt umgesetzt.
Die Vorgaben des Ministerium sehen vor, dass jeweils 2 Klassenstufen (in KW 8 also Klassenstufe 1 und 2; in KW 9 Klassenstufe 3 und 4) jeweils mit halben Klassen bis auf weiteres unterrichtet werden.
Die Notbetreuung findet weiterhin zwischen 08.30 Uhr und 12.10 Uhr statt.

Stand 29.01.2021
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb:
Auszüge aus dem Schreiben des KM Stuttgart an die Schulleitungen, in dem dargestellt wird, weshalb die Schulen bis zum 21.02.2021 geschlossen bleiben und es in den Faschingsferien kein Fernlernen bzw. Notbetreuung geben wird.

… gestern haben sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr.
Susanne Eisenmann darauf verständigt, die zum 1. Februar 2021 geplanten Öffnungsschritte zu verschieben. Alle Schulen im Land, die Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen zunächst bis zum 21. Februar 2021, also bis
zum Ende der Faschingswoche, weiterhin geschlossen bleiben.
Mir ist es ein Anliegen,
Sie hierüber unverzüglich zu informieren und lhnen einen Ausblick über die kommende Zeit zu geben.
Ministerpräsident Kretschmann und Ministerin Dr. Eisenmann bedauern es sehr, dass wir am Montag nicht wie geplant mit einem Einstieg in Stufen zum Präsenzunterricht an den Grundschulen zurückkehren können. Viele Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte hatten sich bereits auf Lockerungen gefreut, das ist uns sehr bewusst. Doch angesichts der aufgetretenen Mutationen in einer Freiburger Kindertageseinrichtung musste die Landesregierung die aktuelle Situation kurzfristig neu bewerten, da
viele Fragen zu den Virusmutanten noch nicht geklärt sind. Die Landesregierung wird die Zeit bis zum Ende der Faschingswoche für diese Analyse nutzen. Haben sich die Schulen in der Woche vom 15. Februar bis zum 19. Februar für bewegliche Ferientage entschieden, was ganz überwiegend der Fall ist, so bleibt es dabei. An beweglichen Ferientagen findet somit kein Fernunterricht statt, und an den Grundschulen bedarf es keiner Fernlernangebote. Auch die Notbetreuung wird nicht durchgeführt.
Das Land will außerdem die Angebote an Schnelltests für das Personal an den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der Kindertagespflege ausweiten. Ministerin Dr. Eisenmann steht dazu bereits im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten sowie dem für die Testkonzeption der Landesregierung verantwortlichen Sozialminister Manfred Lucha.
Die aktuelle Entscheidung beinhaltet, dass es an den Schulen zunächst mit Fernunterricht, bzw. mit dem Lernen mit Materialien weitergeht. Die bisherigen Regelungen und
Ausnahmen für die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren behalten dabei ebenso weiterhin ihre Gültigkeit. Auch wird es für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wie bisher eine Notbetreuung geben. Bitte machen Sie von diesem Angebot so zurückhaltend wie möglich Gebrauch.
Seien Sie versichert, dass wir es sehr bedauern, lhnen angesichts der weiterhin dynamischen Pandemielage keine langfristigen Pläne zur Verfügung stellen zu können. Doch in der aktuellen Situation bleibt uns leider keine andere Möglichkeit, als kurzfristig zu handeln und falls erforderlich auch bereits gefasste Pläne zu ändern.

Die Halbjahresinformationen sowie die Bildungsempfehlungen für die Schüler*innen der Klasse 4 werden wie geplant am Freitag, 05. Februar 2021 mit den weiteren Lernpaketen ausgegeben.

Stand 15.12.2020
Wichtige Informationen zur grundsätzlichen Schulschließung ab dem 16.12.2020
Liebe Eltern,
mit Beschluss der Regierung und des Kultusministeriums vom Sonntag, 13.12.2020 sind die Grundschulen ab Mittwoch, 16.12.2020 grundsätzlich geschlossen.
Eine schulische Notbetreuung ist für den Zeitraum vom 16.12.2020 – 21.12.2020 von
8:30 Uhr bis 12:10 Uhr vorgesehen, am 22.12.2020 von 8:30 Uhr bis 11:05 Uhr.
Quelle:https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+12+13+Bundesweiter+Lockdown+Regelungen+Schulen+und+Kitas

Kultusministerin Eisenmann weist im SWR nochmals ausdrücklich darauf hin, dass dies eine NOT-Betreuung ist. Die Kontakte sollen zum Schutz aller weitgehend, nach Möglichkeit vollständig, reduziert werden. Die Schule ist daher grundsätzlich geschlossen.
Für den Fall, dass beide Elternteile (bei Alleinerziehenden ein Elternteil) bei ihrem Arbeitgeber alsunabkömmlich gelten, kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden.
Wir gehen daher versicherungsrechtlich zuerst einmal davon aus, dass Ihr Kind ab Mittwoch, 16.12.2020 NICHT mehr zur Schule kommt.
An dieser Stelle appellieren wir auch an Ihre allgemeingesellschaftliche Verantwortung!
Die Entscheidung über eine Notbetreuung trifft die Schulleitung.

Geben Sie Ihrem Kind bitte spätestens am Mittwoch eine formlose, schriftliche Mitteilung Ihrer Unabkömmlichkeit, sowie den Umfang Ihrer jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit (bei Teilzeit die präsenzpflichtigen Wochentage) mit zur Schule.
Vielen Dank!
Ihnen und Ihren Familien frohe und vor allem gesunde Feiertage!
Mit freundlichen Grüße aus der Schanzschule
Markus Oppermann  Martin Hesselschwerdt

Stand: 13.12.2020
Wichtige Information zu grundsätzlichen Schulschließungen ab dem 16.12.2020

Liebe Eltern, mit Beschluss der Regierung und des Kultusministeriums vom heutigen Sonntag, 13.12.2020 sind auch die Grundschulen ab Mittwoch, 16.12.2020 grundsätzlich geschlossen.
Eine schulische Notbetreuung ist für den Zeitraum vom 16.12.2020 – 21.12.22020 von 8:30 Uhr bis 12:10 Uhr vorgesehen, am 22.12.2020 von 8:30 Uhr-11:05 Uhr. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, deren beide Eltern (bei Alleinerziehenden einer) bei ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Nachzulesen auf:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+12+13+Bundesweiter+Lockdown+Regelungen+Schulen+und+Kitas

Bezüglich der Betreuungszeit in unserem Hort nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Hort-Team, beziehungsweise warten Sie Informationen von dieser Seite ab.
Sobald weitere Informationen vorliegen werden wir Sie in jedem Fall auf diesem Weg informieren.

Stand:11.12.2020
Liebe Eltern, die Schanzschule wechselt zum Klassenlehrer*innen Unterricht.
In einem Brief an alle Eltern wird dies heute mitgeteilt.
darüber hinaus auch weitere wichtige Informationen zum Thema Corona sowie die dringende Bitte Ihre E-Mai Adresse an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer weiterzugeben.
Im zweiten Brief finden Sie den Hinweis zur Möglichkeit der Befreiung von der Schule vor den Weihnachtsferien.

Stand 07.01.2021
INFORMATIONEN ZUR GRUNDSÄTZLICHEN SCHULSCHLIEßUNG BIS VORAUSSICHTLICH 15.01.2021


Liebe Eltern und Schüler,
zuerst einmal für Sie alle mit Ihren Kindern ein gutes und gesundes neues Jahr 2021!


Das Kultusministerium in Stuttgart informierte bezüglich des Schulbetriebes nach den Weihnachtsferien am 06.01.2021: 
auch an Grundschulen findet in der kommenden Woche 11.01.-15.01.2021 kein Präsenzbetrieb statt.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine „Notbetreuung“ angeboten.
Das Ministerium bittet dringend, die Notbetreuung im Sinne der Kontaktreduzierung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann; mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass die für Kinderbetreuung im Krankheitsfall/Schulschließung zu Verfügung gestellten zehn Urlaubstage pro Kalenderjahr aktuell von der Bundesregierung verdoppelt wurden.
Die Notbetreuung an der Schanzschule findet in Absprache mit dem Hort täglich zwischen 08.30 Uhr und 12.10 Uhr statt.

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule soll während der Schulschließung an Stelle des Präsenzunterrichts das Lernen mit Materialien zu Hause (analog oder digital) treten. Diese Lernpakete haben die Kinder weitestgehend bereits vor den Weihnachtsferien durch die Klassenlehrer*innen erhalten.
Die Termine zur Rückgabe der Materialien erhalten Sie direkt durch die Klassenlehrer*innen.

Für die „Prüfungsklasse 10“ wird ab Montag 11.01.2021 ein püfungsvorbereitender, reduzierter Präsenzunterricht von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr stattfinden.

Leider sind momentan keine weiter reichenden Planungen möglich. Weitere Informationen für den Zeitraum ab dem 18. Januar erhalten Sie sobald als möglich hier und über die Klassenlehrer*innen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Oppermann

Stand: 08.12.2020
Liebe Eltern, hier finden Sie die neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 07.12.2020. Für die Grundschule gibt es hierbei nahe zu keine Änderungen. Nicht mehr notwendig ist aktuell eine Rückkehrbescheinigung nach den Weihnachtsferien.

Stand: 01.12.2020
Liebe Eltern, zu den aktuellen Entwicklungen mit Blick auf Weihnachten finden Sie hier immer die für uns wichtigen Mitteilungen aus Stuttgart.
Einen entsprechenden Elternbrief bringen die Kinder am Freitag mit nach Hause.

Die Videobotschaft finden Sie über folgenden Link: https://youtu.be/-NcCHd9OWpw

Stand: 30.11.2020
Mitteilungen zum Unterricht an der Schanzschule für den Dezember 2020

Liebe Eltern,
wie Sie alle wissen bleibt die aktuelle Lage bezüglich der Corona-Situation weiterhin unklar. Neu Informationen zum Schulbetrieb aus dem Kultusministerium liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund bleiben die stundenplantechnischen Veränderungen an unserer Schule, von Anfang  November, auch im Dezember bestehen:

– Religion findet bis auf weiteres im Klassenverband statt. Dies bedeutet, dass
die Religionslehrer*innen den Unterricht in der Klasse übernehmen werden.

– Aktuell gehen wir auch nicht zum Schwimmunterricht ins Schwimmbad. Der
Unterricht in diesen Zeiten wird weitgehend durch die bekannten
Lehrer*innen übernommen.

– In wenigen, einzelnen Klassen gibt es auch Änderungen zum Musikunterricht.

Aktuelle Informationen finden Sie auch immer auf unserer Homepage.
Bleiben Sie gesund, Ihnen allen eine helle und schöne Adventszeit
und mit freundlichen Grüßen aus der Schule


Stand 03.11.2020 Bitte um Beachtung:
Religion findet bis auf weiteres im Klassenverband statt. Das bedeutet, dass die Religionslehrer*innen den regulären Unterricht in der Klasse übernehmen werden.
Aktuell gehen wir auch nicht zum Schwimmunterricht ins Schwimmbad. Der Unterricht in diesen Zeiten wird weitgehend durch die bekannten Lehrer*innen übernommen.

Beachten Sie auch bitte die Hinweise unter Aktuelles / Links und Hinweise zu Corona

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
seit Freitag, 16. Okt. 2020 gilt eine erweiterte Corona Verordnung Stand 15. Okt. 2020. Siehe auch die Hinweise unter dem Link FAQ des Kultusministeriums.

Unsere Schule ist eine Grund- und Werkrealschule. Aus diesem Grund gilt ab sofort Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 auch im Unterricht , für alle Lehrkräfte genauso wie für alle Erwachsenen auf dem gesamten Schulgelände und den Schulhäusern.
Die Grundschüler sind von dieser Regelung weiterhin ausgeschlossen, dürfen aber jederzeit eine Mund-Nasen-Maske tragen.

Regelmäßiges Lüften (alle 20 Minuten) ist zwingend erforderlich. Bitte geben Sie Ihren Kindern entsprechende Kleidung mit in die Schule.

auch nach den Herbstferien sind Sie verpflichtet das Formular „Erklärung der Erziehungsberechtigten“ ihrem Kind am Montag 02. Nov. 2020 mit in die Schule zu geben! (siehe unten).
Eine entsprechende Datenschutzerklärung sowie ein ein Merkblatt für Betroffenenrechte finden Sie ebenfalls unten

Bitte beachten Sie die gültigen Hygienehinweise des Landes Baden-Württemberg, und besprechen Sie diese auch mit Ihren Kindern.

Häufige Fragen werden unter folgendem Link vom Kultusministerium BW beantwortet. -> FAQ

Stand: 03.11.2020
Auszug von der Homepage der Stadt Pforzheim

Die stark angestiegenen Corona-Fallzahlen in Pforzheim und im Enzkreis bringen die Hotline des Gesundheitsamts zum Glühen. Meist geht es dabei um Fragen, wie man sich nach einem Kontakt zu einem positiv Getesteten richtig verhalten soll.

Das gilt für Kitas und Schulen
Bei Ausbrüchen in Kitas und Grundschulen werden die Gleichaltrigen aus der Klasse oder der Kindergruppe nicht mehr automatisch als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft. „Wenn ein Kind getestet worden ist, klären wir mit der Einrichtungs- oder Schulleitung, wie die Situation gewesen ist. Nach unserer bisherigen Erfahrung ist es in der Regel ausreichend, die Kinder dann als Kategorie 2-Kontakt einzustufen“, sagt Angelika Edwards, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts.

Anders verhält es sich, wenn eine Lehrkraft positiv getestet worden ist: „Hier müssen wir zunächst davon ausgehen, dass diese Person mit allen Kindern in Kontakt und ansteckend war – deshalb stufen wir sie dann in die Kategorie 1 ein“, erklärt Edwards. Die Eltern eines Kontaktkindes müssen in keinem Fall in Quarantäne. „Auch wenn Ihr Kind in der Kategorie 1 eingestuft wird: Bitte haben Sie Geduld und versuchen Sie nicht, bei uns anzurufen“, appelliert Edwards.

Was sind Kontaktpersonen der Kategorie 1?
Kontaktpersonen der Kategorie 1, so definiert es das Robert-Koch-Institut (RKI), hatten Kontakt mit einem nachweislich mit Corona Infizierten. Wichtig ist dabei, wann dieser Kontakt stattgefunden hat: Höchstens zwei Tage vor dem Test bei asymptomatischen oder zwei Tage vor Auftreten von Symptomen bei infizierten Patienten. Wichtig sei zudem die Art des Kontakts. Die Faustregel: Enger Kontakt, zum Beispiel in einem persönlichen Gespräch, mit weniger als 1,5 Metern Abstand und länger als 15 Minuten; oder der Aufenthalt mit einem Infizierten über einen längeren Zeitraum in einem engen oder schlecht gelüfteten Raum, beispielsweise bei Veranstaltungen, geht mit einem erhöhten Infektionsrisiko einher.

Liebe Eltern,
falls Ihr Kind als Kategorie 1  Kontaktperson eingestuft ist, melden Sie dies bitte umgehend der Schulleitung und halten Sie sich genau an die Vorgaben des Gesundheitsamtes.
Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Mach mit – bleib fit! Sportangebot für Zuhause.

„Ganz nach dem Motto #stayathome hat das Kultusministerium diese Aktion ins Leben gerufen: Exklusiv bei Regio TV gibt es vom 6. bis zum 9. April täglich  um 10:00 Uhr und um 15:30 Uhr eine digitale Sportstunde mit Axel Strienz, Torwarttrainer des Handball-Bundesligisten SG BBM Bietigheim, und Elisabeth Seitz, deutsche Rekord Einzelmeisterin im Turnen!“

https://www.regio-tv.de/mach-mit-bleib-fit/

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